BGH: Ehewohnung kann trotz Auszugs des Mieters Ehewohnung bleiben
Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, ist nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um die Ehewohnung handelt. Eine Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon mit dem Auszug des mietenden Ehegatten. Mehr zum Thema 'Ehewohnung'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Untermiete'...
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