BGH: Detektivkosten für GPS-Überwachung des Ex-Ehegatten im Unterhaltsrechtsstreit nicht als Prozesskosten erstattungsfähig
Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten mittels GPS-Überwachung sind im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits nicht als Prozesskosten erstattungsfähig. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.05.2013 entschieden. Eine solche GPS-Überwachung greife unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht ein, so dass die gewonnen Beweise nicht verwertbar und damit die Kosten zur Rechtsverfolgung nicht notwendig seien (Az.: XII ZB 107/08, BeckRS 2013, 11681). Weiterlesen
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