BFH: Nur Fahrtenbuch kann Dienstwagen-Besteuerung verhindern
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzen, müssen dies mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Ansonsten darf der Fiskus ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Wagens besteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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