BFH: Minderwertausgleich beim Kfz-Leasing unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber nach der Rückgabe des Fahrzeugs vereinbarungsgemäß einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.03.2013 entschieden (Az.: XI R 6/11, BeckRS 2013, 95631). Er ist damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, der bereits entschieden hatte, dass der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell