BFH Kommentierung: Kein Betriebsausgabenabzug für gegenseitige Risikolebensversicherungen
Beiträge für Risikolebensversicherungen sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich Gesellschafter gegenseitig gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters absichern. Mehr zum Thema 'Risikolebensversicherung'...Mehr zum Thema 'Sicherheit'...Mehr zum Thema 'Gesellschaftsvertrag'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...Mehr zum Thema 'Sozietät'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...
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