Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen …

Anzeige
ARAG B2B - KW 46 - KV

Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen zwei Punkte

An den ersten Ferienwochenenden staute es sich in ganz Deutschland wieder besonders auf den Autobahnen. Auf Autobahnen darf der Standstreifen aber auf keinen Fall als Abkürzung missbraucht werden, warnt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer, oft auf abenteuerlicher Weise, die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen und gefährden dabei sich und andere“, weiß der Unfallexperte Leser zu berichten. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten“, so Leser. „Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert Unfälle.“ Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt. Bei Stau und stockendem Verkehr sollte die Warnblickanlage eingeschaltet und ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten werden zudem muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Leser empfiehlt Autofahrern außerdem bei Staus einen kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Spurwechsel zu vermeiden. Dies bringt nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, birgt aber ein erhöhtes Unfallrisiko. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Online
Wie weit darf die Schadenbearbeitung des Versicherungsmaklers gehen?
27.11.2025

Der Beruf des Versicherungsmaklers zeichnet sich nicht nur durch seine Ungebundenheit aus, sondern zieht …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Frischer Impuls für den Vertrieb: Henrike Wilkes ergänzt die Geschäftsführung von k+m
10.11.2025

Die Konzept & Marketing GmbH (k+m) hat zum 01.11.2025 ihre Geschäftsführung verstärkt: Henrike Wilkes …

Recht / Steuern
Mietparteien dürfen Betriebskostenabrechnungen prüfen
10.11.2025

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter …

Versicherungen
Continentale geht bei Chancengleichheit mit sehr gutem Beispiel voran und erhält erneut Arbeitgeber-Auszeichnung
10.11.2025

Der unabhängige Verein Total E-Quality zeichnete die Continentale zum vierten Mal in Folge mit …