Hinweispflichten des Unfallversicherers gegenüber der versicherten Person
Èine Hinweispflicht des Unfallversicherers besteht lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht jedoch gegenüber der versicherten Person. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Weist der Versicherer den Versicherungsnehmer rechtzeitig auf etwas die Versicherung betreffendes hin, so kann er sich gegenüber der versicherten Person auf Ausschlussfristen der Versicherungsbedingungen berufen.
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