Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen …

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026

Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen zwei Punkte

An den ersten Ferienwochenenden staute es sich in ganz Deutschland wieder besonders auf den Autobahnen. Auf Autobahnen darf der Standstreifen aber auf keinen Fall als Abkürzung missbraucht werden, warnt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer, oft auf abenteuerlicher Weise, die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen und gefährden dabei sich und andere“, weiß der Unfallexperte Leser zu berichten. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten“, so Leser. „Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert Unfälle.“ Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt. Bei Stau und stockendem Verkehr sollte die Warnblickanlage eingeschaltet und ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten werden zudem muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Leser empfiehlt Autofahrern außerdem bei Staus einen kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Spurwechsel zu vermeiden. Dies bringt nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, birgt aber ein erhöhtes Unfallrisiko. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
kostenfreien Platzierung MMM 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Leistungsvergleich VSH
Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Brüssel: Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
19.12.2025

In der Nacht zum Donnerstag haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der …

Recht / Steuern
Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
19.12.2025

Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer …

Versicherungen
Personalveränderung im Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe
19.12.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …