Bayerischer VGH zu Rottweiler: Kampfhundesteuer von 2.000 Euro nicht rechtens
Die oberbayerischen Besitzer einer Rottweiler-Hündin müssen eine für Kampfhunde erhobene kommunale Jahressteuer von 2.000 Euro nicht bezahlen. Die Münchner Richter hoben am Freitag den Steuerbescheid der Kommune Bad Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen insoweit auf, als er den für andere Hunde fälligen Abgabensatz von 75 Euro übersteigt.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online