Bayerische Datenschutzaufsicht: Bußgeld für versehentlich an offenen E-Mail-Verteiler weitergeleitete Mailadressen
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat. Denn E-Mail-Adressen, die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, seien als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen und dürften als solche an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliege oder eine gesetzliche Grundlage gegeben sei. Weiterlesen
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