Auch verfallbare Anwartschaften auf eine Betriebsrente sind kein "Freiwild"
Das Bundesarbeitsgericht (15.01.2013 - 3 AZR 169/10) hatte zu entscheiden, ob in noch verfallbare Anwartschaften durch eine blösende, verschlechternde Betriebsvereinbarung eingegriffen werden darf.
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