Anforderungen an ärztliche Feststellung der Invalidität
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an die Feststellung der Invalidität keine hohen Anforderungen zu stellen. Es bedarf keiner abschließenden Äußerung zu einem bestimmten Invaliditätsgrad. Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem Versicherer auch nicht innerhalb der bedingungsgemäßen Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist.
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