31. 07. 2013 - Internetseiten müssen …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

31. 07. 2013 - Internetseiten müssen Kontakt-E-Mail-Adresse enthalten

(ac) Betreiber von Internetseiten sind verpflichtet bestimmte Informationen auf der Internetseite zu hinterlegen. Maßgebliche Norm ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG). So ist in § 5 Abs.1 Nr. 2 TMG unter anderem vorgeschrieben, dass eine „Adresse der elektronischen Post“ angegeben werden muss. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist hiermit die Angabe der E-Mail-Adresse zu verstehen. Es genüge nicht die Telefonnummer und die Faxnummer zu hinterlegen sowie ein Online-Kontaktformular bereitzustellen.Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12

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