19. 07. 2013 - BMF sorgt für Rechtssicherheit bei Besteuerung von Investmentfonds
(ac) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.07.2013 schriftlich angeordnet, dass das derzeit geltende Investmentsteuergesetz weiter auf Investmentfonds im Sinne des Investmentgesetzes anzuwenden ist. Dies gilt für bestehende und ab dem 22.07.2013 neu aufgelegte Fonds. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Es ist sehr gut, aber auch erforderlich, dass das BMF für Rechtssicherheit sorgt.“Das Schreiben ist notwendig, weil am 22.07.2013 das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft tritt und damit das bestehende Investmentsteuergesetz und das bestehende Umsatzsteuergesetz ihre gesetzlichen Anknüpfungspunkte verlieren, da noch kein steuerliches Begleitgesetz (AIFM-Steueranpassungsgesetz) verabschiedet wurde.W
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