12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr

(ac) Bewohner denkmalgeschützter Häuser kennen die Last teurer Sanierungsarbeiten. Glücklich ist da, wer vom Finanzamt Steuerbegünstigungen für Sanierungsarbeiten zugesprochen bekommt. Diese Vergünstigungen gelten jeweils für ein Jahr. Was passiert, wenn der Bewohner innerhalb dieses Jahres auszieht? Die Steuerbegünstigung ist nicht anteilig zu kürzen, urteilte nun das Niedersächsische Finanzgericht (NFG). Und ist damit das erste Finanzgericht, das sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt.Im konkreten Fall, hatte der Kläger im Jahr 2000 ein Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben. Er bewohnte dieses zunächst gemeinsam mit seinen Eltern. Das Finanzamt gewährte daraufhin die begehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten ab dem Jahr der Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre (Förderzeitraum 10 Jahre).Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Kläger seit März 2010 mit seiner Lebensgefährtin im Nachbarhaus zusammenlebte. Das Förderobjekt hatte er unentgeltlich seinen Eltern überlassen. Für ihn selbst wurde lediglich ein Zimmer für regelmäßige Besuche vorgehalten. Das Finanzamt ging davon aus, dass durch den Nutzungswechsel ab März 2010 die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorlägen und kürzte daher den Förderbetrag für 2010 zeitanteilig.Das Gericht teilte die Auffassung des Finanzamtes nur insoweit, als das Vorhalten eines Zimmers und regelmäßige Besuche im Förderobjekt ab März 2010 nicht als Eigennutzung des Klägers anzusehen sind. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist das Gericht jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbegünstigung bei einem unterjährigen Wechsel von der Selbstnutzung zur unbeachtlichen vollständigen unentgeltlichen Überlassung an Angehörige nicht zeitanteilig zu kürzen ist. Davon abgesehen sei auch bei vergleichbaren Steuerbegünstigungen in der Vergangenheit vom Jahresprinzip ausgegangen worden.NFG, Urteil vom 06.05.2013, Az.: 9 K 279/12

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
19.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
20.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Verbesserter Tarif, leistungsfähigerer Schutz – Continentale erneuert Privathaftpflichtversicherung
12.11.2024

Die Continentale hat ihren Privathaftpflicht-Tarif ProtectionPlus umfassend erneuert und damit noch leistungsfähiger gemacht. Beispielsweise …

Sonstiges
Großstädter am Steuer leichtsinniger
11.11.2024

• Autofahrer in Städten mit über 500.000 Einwohnern nutzen das Handy am Steuer stark …

Sonstiges
Dark season, safe Home: Wie man Einbrechern im Winter die Tour vermasselt - ARAG Experten geben Tipps für ein einbruchsicheres Zuhause
11.11.2024

Polizeistatistiken lassen keinen Zweifel: Zwar pausieren Einbrecher nicht im Sommer, aber Haupteinbruchszeit sind definitiv …