VG Neustadt: Akute Nötigung im Straßenverkehr kostet Fahrerlaubnis
Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 10.06.2013 in einem Eilverfahren ausgeführt (Az.: 3 L 441/13.NW). Weiterlesen
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