VG Koblenz: Geringere Beihilfe für Beamte bei privater Krankenversicherung nach dem Standardtarif rechtens
Ein Beamter, der im sogenannten Standardtarif privat krankenversichert ist, kann die Gewährung von Beihilfe durch den Dienstherrn im Krankheitsfall ebenfalls nur auf der Grundlage der im Standardtarif vorgesehenen reduzierten Gebührensätze für ärztliche Leistungen beanspruchen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 23.05.2013 entschieden (Az.: 6 K 11/13.KO). Weiterlesen
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