VG Berlin: Kein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei innerkirchlichen Konflikten
Verwaltungsgerichte sind für die Schlichtung innerkirchlicher Konflikte nicht zuständig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag von Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zurückgewiesen, mit dem die Umsetzung eines Beschlusses der Repräsentantenversammlung über die Beleihung eines Gemeinde-Grundstücks verhindert werden sollte (Beschluss vom 20.06.2013, Az.: VG 27 L 141.13). Weiterlesen
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