Urteil: Wer haftet für das verlorene Päckchen?
Haftet die Post nur, wenn ein Päckchen per Einschreiben, Einschreiben Einwurf, Eigenhändig, Rückschein oder Nachnahme versandt wurde? Im vorliegenden Fall wurde die AGB nicht wirksam eingebunden, somit hafte die Post, so das Urteil des AG München.
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