Urteil: Sturz auf Jagd nach Taschendieb - Wann zahlt die Unfallversicherung?
Wer einen Taschendieb verfolgt, um diesen festzunehmen und sich dabei verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, so das Urteil des SG Berlin. Kein versicherter "Arbeitsunfall" liegt allerdings vor, wenn es um die Wiedererlangung des Diebesguts geht.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de