Urteil: Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufklärungspflichtig?
Das OLG Frankfurt hat entgegen einem Urteil des OLG Dresden entschieden, dass im Rahmen einer Anlageberatung betreffend eines offenen Immobilienfonds grundsätzlich über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme nach §81 InvG hingewiesen werden muss.
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