Urteil: Keine Unfallrente nach Vergewaltigung auf dem Arbeitsweg
Wer auf dem Arbeitsweg Opfer eines Verbrechens wird, erhält nicht unbedingt eine Rente aus der Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht wies die Klage einer Frau ab, die noch an ihrem Wohnort vergewaltigt worden war. Die Motive der Tat hätten nichts mit ihrem Job zu tun gehabt.
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