Urteil: Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis kann …

Urteil: Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis kann Vorteile bringen

Verzichtet man wegen seines hohen Punktestands in Flensburg von sich aus auf seine Fahrerlaubnis, so ist das in der Regel nicht nur billiger als bei einem behördlichen Zwangsentzug. Nach Ablauf der entsprechenden Karenzzeit kann man die Wiedererteilung beantragen - und ist dann mit dem neuen Führerschein auf einen Schlag auch alle alten Strafpunkte los. Das Register wird mit dem Moment der Beantragung des Verzichts nämlich auf Null gesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt (Az.6 L 297/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline warnt, kann einem notorischen Verkehrssünder dann jedoch auch schon bei niedrigerem Punktstand wieder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Nämlich wenn er binnen kurzer Zeit und in rascher Folge neuerlich Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begeht. Allerdings müssen die Beamten, wenn sie außerhalb des Punktesystems zu einer Entziehung schreiten wollen, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig prüfen. Eine fünfmalige erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb von vier Jahren kann nach mehrfacher Rechtsprechung dabei einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen - selbst wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist und noch keine 18 Punkte in Flensburg aufgelaufen sind. Im konkreten Fall allerdings, wo es sich um drei Tempoüberschreitungen binnen eines halben Jahres handelte, drückte das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht ein Auge zu. Diese Verstöße seien noch nicht so gehäuft und massiv, dass die fehlende Fahreignung bereits feststehen würde. Zumindest der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis stelle sich nach der im Eilrechtsschutzverfahren allein gebotenen summarischen Überprüfung als offensichtlich rechtswidrig dar. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel klein ( KB) mittel ( KB) groß (10 KB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Wie weit darf die Schadenbearbeitung des Versicherungsmaklers gehen?
27.11.2025

Der Beruf des Versicherungsmaklers zeichnet sich nicht nur durch seine Ungebundenheit aus, sondern zieht …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
08.12.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Aktuelle Rechtsprechung zur BU Versicherung
09.12.2025

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
09.12.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Haftpflicht, Unfall und Kraftfahrt der Württembergischen werden 100
21.11.2025

Die Württembergische Versicherung AG hat dieses Jahr Grund zu feiern: Vor hundert Jahren eingeführt, …

Versicherungen
Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt in ihrem 150. Jubiläumsjahr den 30. RTL-Spendenmarathon zugunsten der Stiftung „RTL – Wir helfen Kindern e.V.“.
21.11.2025

Ein Team von rund 40 engagierten Zurich Mitarbeitenden stellt sich in Köln-Deutz der legendären …

Wirtschaft / Politik
Deutschland am Scheideweg: Wissenschaftler fordern mutige Reformen der sozialen Sicherung
21.11.2025

Auf dem Forum der Wissenschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung fordern renommierte Ökonominnen und …