Urteil: Enteignung von Grundeigentum für den Ausbau einer Fahrbahn?
Der Kläger war nicht zur Übertragung seines Eigentums bereit, damit Gehwege und Fahrbahnen ausgebaut werden können. Daraufhin wurde ein Enteignungs- und Entschädigungs-feststellungsbeschluss erlassen. Zu Recht, so das Urteil des VG Koblenz.
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