Urteil eBay-Verkauf: Wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?
Ein Anbieter, der auf Internet-Plattformen wiederholt gleichartige, insbesondere auch neue Gegenstände anbietet, handelt im geschäftlichen Verkehr und nicht lediglich als Privatmann, so das Urteil des OLG Hamm. Unabhängig davon, ob es sich dabei um geschenkte Akkus handeln könnte.
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