Staatshaftung | Für Vermieterschäden durch rechtmäßigen SEK-Einsatz haftet der Staat
1.Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu. 2.Ein diesem zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß bzw. davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. (BGH 14.3.12, III ZR 253/12, Abruf-Nr. 131270 )
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