SG Berlin zu Unfall in Spanien: Kein Versicherungsschutz bei Sturz auf Jagd nach Dieb
Wer sich bei der Verfolgung eines Taschendiebs verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Kein versicherter "Arbeitsunfall" liegt allerdings dann vor, wenn es dem Verfolger nicht in erster Linie um die Festnahme des Straftäters, sondern um die Wiedererlangung des Diebesguts geht, so das SG Berlin.
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