Selbstbehalt in Kfz-Versicherung gilt nicht für Arbeitsvertrag
Eine Bestimmung im Arbeitsvertrag mit einem Berufskraftfahrer, wonach dieser einen in der Kfz-Versicherung des Unternehmens vereinbarten Selbstbehalt zu tragen hat, ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, 13.12.2012 - 8 AZR 432/11) klargestellt. Somit darf ein Arbeitgeber, der mit dem Kfz-Versicherer einen Selbstbehalt vereinbart hat, diesen nicht gegenüber seinem Fahrer geltend machen.
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