Schadenersatzpflicht: Neues Urteil zu Falschberatung bei offenen Immobilienfonds
Kunden müssen in der Beratung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten, so das Urteil des OLG Frankfurt.
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