Reiseabbruchversicherung: Attest über Erkrankung Dritter
Muss eine Reise abgebrochen werden, weil zuhause die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über die Erkrankung der Betreuungsperson vorzulegen. Ansonsten hat er keinen Anspruch aus der Reiseabbruchsversicherung.
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