Rechtsschutz: Reiseveranstalter haftet für mangelhaften Pauschalurlaub
Ein Reisemangel liegt vor, wenn sich bei einem pauschal gebuchten Urlaub der Rückflug derart verschiebt, dass die Ankunft - entgegen der ursprünglichen Planung - erst nach Mitternacht des Abreisetages erfolgt. Die Betroffenen haben dann nicht nur Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Hotel- und Fahrkosten, sondern dürfen unter Umständen auch einen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen, der vom säumigen Reiseunternehmen zu bezahlen ist. Darauf hat das Amtsgericht Duisburg bestanden weiterlesen
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