Privatanteil nach der 1 %-Methode lässt sich manchmal auch ohne Fahrtenbuch vermeiden
Trotz fehlendem Fahrtenbuch braucht ein Unternehmer die private Nutzung seines Betriebs-Pkw nicht nach der 1 %-Methode zu versteuern, wenn ein hinsichtlich Status und Gebrauchswert vergleichbarer privater Pkw vorhanden ist.
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