Poolarbeitsplatz: Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind trotzdem Werbungskosten!
Wer bei seinem Arbeitgeber nur einen Poolarbeitsplatz zur Verfügung hat, darf die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
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