OLG Schleswig-Holstein: Fahrradfahrer ohne Helm tragen Mitschuld an Kopfverletzung
Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Ein entsprechendes Urteil hat das schleswig-holsteinische OLG am Montag bekannt gegebenen.
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