OLG Karlsruhe zu Haftpflichtversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Arglist
Wer seine Haftpflichtversicherung arglistig und vorsätzlich über den Schadenshergang täuscht, verliert seinen Deckungsschutz. Es komme nicht darauf an, ob sich die Täuschung tatsächlich nachteilig auf die Belange des Versicherers ausgewirkt hat, so das OLG.
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