OLG Hamm: Hauseigentümer schulden nachbarrechtlichen Ausgleich für unverschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus
Die Eigentümer eines Reihenmittelhauses sind für einen von ihnen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus zum nachbarrechtlichem Ausgleich verpflichtet, weil das Feuer auf Ursachen beruhte, für die sie sicherungspflichtig waren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 18.04.2013 entschieden und die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert (Az.: 24 U 113/12). Weiterlesen
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