OLG Hamm: Dachdeckerbetrieb haftet bei Einsturz einer sechs Monate alten Halle aufgrund Schneelast
Ein Dachdeckerbetrieb haftet für eine infolge von Schneelast eingestürzte, erst sechs Monate alte Lager- und Verladehalle, wenn er die den Einsturz verursachende mangelhafte Bauausführung zu verantworten hat. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.04.2013 (Az.: 12 U 75/12, BeckRS 2013, 09437) ist die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig (Az.: VII ZR 133/13). Weiterlesen
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