OLG Hamm bejaht gewerblichen Handel bei Verkauf von 250 neuen Akkus auf eBay über längeren Zeitraum
An ein gewerbliches Handeln sind beim Verkauf auf einer Internektauktionsplattform wie eBay keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Es kann genügen, wenn jemand eine Vielzahl neuer Produkte gleicher Art (hier: 250 Akkus) über einen längeren Zeitraum in kleinen Mengen verkauft und dabei darauf hinweist, dass auch größere Mengen «möglich sind». Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall (Urteil vom 17.01.2013, Az.: 4 U 147/12, rechtskräftig, BeckRS 2013, 06548). Weiterlesen
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