Neue Regeln zum Investmentrecht können vorerst nicht in Kraft treten
Die Länder haben am 07.06.2013 das sogenannte AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (BR-Drs. 376/13) vorerst gestoppt und in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Sie halten unter anderem die Möglichkeit der neu geregelten offenen Investmentkommanditgesellschaft für systemwidrig, Erträge an die Gesellschafter durchzuschleusen und zusätzlich eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen vorzunehmen. Weiterlesen
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