KV-Regress | Erfolgreiche Abwehr von sofortiger Honorarrückforderung wegen eiens Begründungsfehlers
Ein auf fehlerhafte Abrechnung gestützter Honorarrückforderungsbescheid kann nicht sofort vollzogen werden, wenn die Begründung des Bescheides nicht den tatsachenmäßigen Nachweis der im jeweiligen Quartal vorgeworfenen Falschabrechnung des Arztes ausdrücklich enthält (LSG Niedersachsen-Bremen 28.1.13, L 3 KA 34/12 B ER).
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