Insolvenzrechtsreform: Keine Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung
Bundestag und Bundesrat haben am 07. Juni 2013 die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet. Darin wurde nicht nur der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung von ursprünglichen sechs Jahren auf nun besten Falls drei Jahre verringert.
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