Hochwasser: Kosten für Schadensbeseitigung steuerlich geltend machen!
Nach dem Dauerregen der letzten Tage folgt nun unweigerlich das Hochwasser. Als Betroffener sollten Sie nicht vergessen, die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen!
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