Haftentlassene: Krankenversicherungsschutz nach Haftentlassung
Eine sozialversicherungsrechtliche Statusklärung ist Grundlage für den Krankenversicherungsschutz eines Haftentlassenen. Die zuständige Krankenkasse sollte bereits vor der Haftentlassung ermittelt werden. Eine trägerübergreifende Arbeitshilfe regelt das Entlassungsmanagement. Mehr zum Thema 'Strafgefangene'...Mehr zum Thema 'Haftentlassener'...Mehr zum Thema 'Fallmanagement'...
Weiterlesen auf: Haufe