Fahrt zur Arbeit: Zeitvorteil bei längerer Strecke muss nachgewiesen werden.
Wer nicht die kürzeste Strecke für den Weg zur Arbeit wählt, muss dem Finanzamt nachweisen, dass es sich bei der stattdessen gewählten Route tatsächlich um eine verkehrsgünstigere Strecke handelt.
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