Dienstwagen | Dienstwagen-Überlassung mit Kostenbeteiligung: BMF mit neuen Regeln zum geldwerten Vorteil
Nicht alle Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Dienstwagen voll unentgeltlich zur Verfügung. Manchmal wird auch eine Beteiligung an Sprit- oder anderen Kosten verlangt, die auf die Privatnutzung des Dienstwagens entfallen. Das BMF hat jetzt neue Regeln erlassen, wie sich solche Zuzahlungen der Arbeitnehmer auf die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens auswirken.
Weiterlesen auf: IWW