Bundesverfassungsgericht: Einkommen des Stiefvaters wird auf Hartz IV der Kinder angerechnet
Wenn eine Mutter mit einem neuen Partner zusammenzieht, hat der Nachwuchs keinen Anspruch mehr auf Hartz IV. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Das Einkommen des Partners wird auf den Hartz-IV-Satz angerechnet.
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