Bundestag beschließt Änderung des Urheberrechtsgesetzes: Digitale Nutzung verwaister Werke wird möglich
Der Bundestag hat am 27.06.2013 eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet, damit künftig verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden können (BT-Drs. 17/13423). Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Ferner erhalten Autoren von überwiegend öffentlich geförderten wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten ein Zweitverwertungsrecht. Weiterlesen
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