BSG: Vergewaltigung durch Ex-Freund auf Weg zur Arbeit kein Arbeitsunfall
Eine Vergewaltigung auf dem Weg zur Arbeit ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts kein Arbeitsunfall, wenn der Täter vor allem aus persönlichen Gründen handelte. Die Revision einer Schulangestellten wiesen die Kasseler Richter mit Urteil vom 18.06.2013 zurück (Az.: B 2 U 10/12 R). Auch die Revision eines Mannes, der nach einem Restaurantbesuch auf dem Rückweg zu seinem Home-Office überfallen worden war, hatte keinen Erfolg (Az.: B 2 U 7/12 R). Weiterlesen
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