BSG: Halswirbelsäulenerkrankungen von Berufsgeigern keine «Wie-Berufskrankheit»
Bei Berufsgeigern kommt die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als «Wie-Berufskrankheit» derzeit nicht in Betracht. Dies hat am 18.06.2013 das Bundessozialgericht in zwei Revisionsverfahren klargestellt. Denn es sei medizinisch nicht erwiesen, dass die typische «Schulter-Kinn-Zange» geeignet sei, eine solche Erkrankung hervorzurufen (Az.: B 2 U 3/12 R und B 2 U 6/12 R). Weiterlesen
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