Brandneues Urteil: Lebensversicherung ist kein Anlagegeschäft
Ob eine kapitalbildende Lebensversicherung ein Anlagegeschäft ist oder nicht, hängt maßgeblich von der Qualität des Todesfallschutzes ab. Falls der Todesfallschutz nur von untergeordneter Bedeutung ist, muss der Versicherer wie bei Geldanlagen über alle Nachteile und Risiken verständlich und vollständig informieren. Ansonsten kann der Kunde noch Jahre später den Vertrag widerrufen und auch Schadenersatz verlangen.
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