Berufs­unfähigkeits­versicherung: Versicherer setzt Detektiv auf Kunden …

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Berufs­unfähigkeits­versicherung: Versicherer setzt Detektiv auf Kunden an

Ein Berufs­unfähigkeits­versicherer durfte ein Detektivbüro beauftragen, um durch verdeckte Ermitt­lungen mehr über einen Kunden zu erfahren. Als der Kunde davon erfuhr, wehrte er sich dagegen. Doch das Ober­landes­gericht Köln gab dem Versicherer recht: Die verdeckte Ermitt­lung war erlaubt, da es konkrete Anhalts­punkte gab, dass der Mann seine Berufs­unfähigkeits­rente zu Unrecht bezog (Az. 20 U 98/12).

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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