Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer setzt Detektiv auf Kunden an
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer durfte ein Detektivbüro beauftragen, um durch verdeckte Ermittlungen mehr über einen Kunden zu erfahren. Als der Kunde davon erfuhr, wehrte er sich dagegen. Doch das Oberlandesgericht Köln gab dem Versicherer recht: Die verdeckte Ermittlung war erlaubt, da es konkrete Anhaltspunkte gab, dass der Mann seine Berufsunfähigkeitsrente zu Unrecht bezog (Az. 20 U 98/12).
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