Kündigungsfrist: Kündigungsregelungen für Handelsvertreter im Nebenberuf
Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Mehr zum Thema 'Handelsvertreter'...Mehr zum Thema 'nebenberufliche Tätigkeit'...Mehr zum Thema 'Kündigungsfrist'...
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