Autounfall eines Soldaten in Afghanistan - Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit
Die Heranziehung eines Soldaten zu Schadensersatz wegen eines Autounfalls in Afghanistan war rechtswidrig, so das Urteil des VG Koblenz. Schadensersatz könne die Bundeswehr nur dann verlangen, wenn der Hauptmann den Unfall grob fahrlässig verursacht hätte.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de